Die neue, ab Februar 2019 geltende EU-Fälschungsschutzrichtlinie betrifft nicht nur Pharmahersteller und Zulassungsinhaber, sondern alle, die an der Lieferkette verschreibungspflichtiger Produkte beteiligt sind. Im Artikel erfahren Leser, welche Auflagen für die Beteiligten gelten, wie sie sich auf die Anforderungen im Zuge der Serialisierung vorbereiten können u.v.m.